AGB-Gesetz
Das AGB-Gesetz, auch bekannt als Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen, regelt im deutschen Recht die Verwendung vorformulierter Vertragsbedingungen. Es zielt darauf ab, Vertragsbedingungen zu vereinheitlichen, den Vertragsabschluss zu vereinfachen und Verbraucher vor unangemessenen Klauseln zu schützen. Das Gesetz legt Voraussetzungen für die Gültigkeit solcher Bedingungen fest, einschließlich Transparenzgebote und Verbote unangemessener Benachteiligungen.
Definition und Zweck
Abschnitt betitelt „Definition und Zweck“Vorformulierte Vertragsbedingungen sind Klauseln, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsabschluss stellt, ohne dass diese individuell ausgehandelt werden. Der Zweck des AGB-Gesetzes besteht in der Vereinheitlichung von Vertragsbedingungen und der Vereinfachung des Vertragsabschlusses, während es gleichzeitig Schutzmechanismen für schwächere Vertragspartner vorsieht.
Rechtsgrundlagen
Abschnitt betitelt „Rechtsgrundlagen“Die Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich in den §§ 305 bis 310 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das AGB-Gesetz bildet einen Teil des BGB und regelt die Verwendung sowie die Kontrolle von AGB.
Voraussetzungen für die Gültigkeit
Abschnitt betitelt „Voraussetzungen für die Gültigkeit“Für die Gültigkeit von AGB gelten folgende Voraussetzungen:
- Inhaltliche Kontrolle: Die Klauseln dürfen nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
- Transparenzgebot: Die Klauseln müssen klar und verständlich formuliert sein.
- Einbeziehung: Die AGB müssen wirksam in den Vertrag einbezogen werden, beispielsweise durch einen ausdrücklichen Hinweis.
Unwirksamkeit von Klauseln
Abschnitt betitelt „Unwirksamkeit von Klauseln“Klauseln in AGB können unter bestimmten Umständen unwirksam sein:
- Gesetzliche Verbote: Klauseln, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sind unwirksam.
- Überraschende Klauseln: Unerwartete oder unklare Klauseln können als unwirksam gelten.
- Benachteiligung: Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind nicht zulässig.
Besondere Regelungen
Abschnitt betitelt „Besondere Regelungen“Das AGB-Gesetz enthält spezielle Schutzvorschriften für Verbraucher, darunter Informationspflichten. Zudem sind Individualabreden möglich, die von den AGB abweichen und individuell vereinbart werden.
Quellen
Abschnitt betitelt „Quellen“AI Chat. (2024, September 19). Retrieved from https://duckduckgo.com/?q=DuckDuckGo+AI+Chat&ia=chat&duckai=1 [Beleg erforderlich]